Tätigkeitsabgrenzung und Registrierung
Vermerk
Der Tätigkeitsvermerk ANL-DE-2066D3C2E230 trägt das Datum 2022-06-17 und bezeichnet den Forschungssoftwareumfang. Er begründet keine Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen.
Erfasste Tätigkeit
Erfasst ist die Auswertung von Länderkennzahlen zur Phasenkarte mit Unsicherheit. Dabei sind Veröffentlichungsdatum, Datenversion und Annahmen zu Einheiten auseinanderzuhalten, damit historische Aussagen nachvollziehbar bleiben.
Nicht erfasst
Der Leistungsumfang schließt persönliche Kauf-, Verkaufs- und Halteempfehlungen ebenso aus wie Vermittlung, Auftragsausführung, Portfolioverwaltung und Verwahrung. Entscheidend für die Abgrenzung sind die tatsächlich angebotenen Funktionen, nicht allein deren Bezeichnung.
Änderungen
Persönliche Empfehlungen, Kundengelder, Echtzeit-Marktdaten, Zahlungsdienste sowie Angebote an Verbraucher oder in neuen Ländern verlangen eine erneute Prüfung des Umfangs. Gewöhnliche Kundendaten und die Bezahlung von Rechnungen sind damit nicht ausgeschlossen.
Status
Die Tätigkeitszuordnung nach DE-REF-RULES-1 beschränkt sich auf Forschungssoftware. Eine Finanzdienstleistungserlaubnis ist nicht erteilt; aus dieser Zuordnung folgt weder eine behördliche Zulassung noch eine Aussage über BaFin-Aufsicht.